Gemeinde Pötting
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Studierende, deren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Pötting aufrecht ist und welche als ordentliche Hörerinnen oder Hörer an einer• Öffentlichen Universität• Privatuniversität• Fachhochschule• Pädagogischen Hochschulein Österreich studieren, erhalten von der Gemeinde Pötting pro Semester einen finanziellen Zuschuss zum Ankauf eines Semestertickets.2. Förderhöhe:
Die Förderung beträgt pro Semester max. € 75,00 für die Studentin / den Studenten.3. Förderdauer:
Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden (siehe hier auch die Altersgrenze für die Familienbeihilfe).
Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pötting haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht bleibt.Bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb dieser Frist ist die Förderung zur Gänze zurückzuzahlen.
Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Antragsformulare samt Beilage können auch eingescannt über die E-Mail-Adresse gemeinde@poetting.ooe.gv.at elektronisch an das Gemeindeamt übermittelt werden.Die Anträge sind jeweils bis spätestens 31.03. jeden Jahres für das Sommersemester und 31.10. jeden Jahres für das Wintersemester einzubringen.
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